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Die Stadt Heidelberg unterstützt ihre Bürgerinnen und Bürger in fast allen Lebenslagen.
 

Waren aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland mitnehmen

Sie können Waren innerhalb der Reisefreimengen abgabenfrei mitbringen.

Alkohol und alkoholhaltigen Getränken

  • 1 Liter Alkohol und alkoholhaltige Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
  • 2 Liter Alkohol und alkoholhaltige Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
  • 4 Liter nicht schäumende Weine und
  • 16 Liter Bier

Arzneimittel

  • die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge

Kraftstoffe

  • für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter

andere Waren

  • bis zu einem Warenwert von insgesamt EUR 300,00,
  • bei Flug- beziehungsweise Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt EUR 430,00,
  • bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt EUR 175,00.

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Sie haben die Waren bei sich.
  • Nur für persönlichen Ge- oder Verbrauch
  • Nicht für gewerbliche Zwecke
  • Kein Verstoß gegen Verbote und Beschränkungen

Überschreiten Sie die Reisefreimenge, müssen Sie die Waren bei der für den Grenzübertritt zuständigen Zollstelle anmelden.

Gebiete mit Zoll-Sonderregelungen

Die folgenden Gebiete gehören zwar zum Staatsgebiet, aber nicht zum Zoll- und Steuergebiet der EU. Auch hier gelten die Bestimmungen für Einreisen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten.

Waren aus diesen Gebieten sind daher nur abgabenfrei, wenn sie die Reisefreimengen für Waren aus Nicht-EU-Staaten nicht überschreiten. Bei Überschreiten der Freigrenzen werden Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und eventuell Verbrauchsteuern erhoben:

  • Helgoland und Büsingen,
  • Färöer Inseln und Grönland,
  • Saint Pierre und Miquelon, Neukaledonien, Französisch-Polynesien, Wallis und Futuna, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Saint-Barthélemy
  • Livigno
  • Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Eustatius, Sint Maarten,
  • Ceuta und Melilla,
  • Gibraltar und
  • der nördliche (türkische) Teil der Republik Zyperns, in dem die Regierung der Republik Zyperns keine tatsächliche Kontrolle ausübt.

Gebiete mit steuerrechtlichen Sonderregelungen

Die folgenden Gebiete gehören zwar zum Zollgebiet, aber nicht zum Steuergebiet der EU.

Es gelten die Bestimmungen für Einreisen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten. Bei Überschreiten der Freigrenzen werden Einfuhrumsatzsteuer und eventuell Verbrauchsteuern erhoben:

  • Kanarische Inseln (Verbrauchsteuer und Einfuhrumsatzsteuer),
  • britische Kanalinseln (Verbrauchsteuer und Einfuhrumsatzsteuer),
  • Überseedepartements Frankreichs (Martinique, Mayotte Guadeloupe, Réunion und Französisch-Guayana) (Verbrauchsteuer und Einfuhrumsatzsteuer),
  • Ålandinseln (Verbrauchsteuer und Einfuhrumsatzsteuer)
  • Berg Athos in Griechenland (Einfuhrumsatzsteuer) und
  • Campione d´Italia (Italien) sowie der zu Italien gehörende Teil des Luganer Sees zwischen Ponte Tresa und Porto Ceresoi (Einfuhrumsatzsteuer).

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesfinanzministerium hat dessen ausführliche Fassung am 12.02.2020 freigegeben.

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

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