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Barrierefrei ins Amt: Mit dem Wegweiser www.heidelberg.huerdenlos.de finden Sie Hinweise zur barrierefreien Zugänglichkeit der Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg.

Die Stadt Heidelberg unterstützt ihre Bürgerinnen und Bürger in fast allen Lebenslagen.
 

Waren aus EU-Ländern nach Deutschland einführen

  • Bei Einreise oder Rückkehr aus EU-Ländern nach Deutschland können Waren steuerfrei mitgebracht werden.
  • keine Zollformalitäten
  • Für bestimmte verbrauchsteuerpflichtige Waren (Kaffee, Alkohol oder Tabakwaren) gelten Richtmengen.
  • Wenn Sie die Richtmengen überschreiten und eine gewerbliche Nutzung nicht widerlegen können, müssen Sie die mitgebrachten Waren unverzüglich nach dem Grenzübertritt anmelden:
    • Das für die Anmeldung erforderliche Formular erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Hauptzollamt. Alternativ können Sie das Formular auch aus dem Internet herunterladen.
    • Schicken Sie das ausgefüllte Formular unverzüglich, spätestens nach der Ankunft an Ihrem Reiseziel, an das für Ihren Wohnsitz zuständige Hauptzollamt.
    • Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
    • Eventuell fordert es Sie auf, Ihre Angaben zu berichtigen.
    • Am Ende der Prüfung erstellt das Hauptzollamt einen Steuerbescheid mit dem Betrag der Verbrauchsteuer, den Sie überweisen müssen.
    • Sonderfall: Wenn Sie im Steuergebiet in Deutschland ohne Wohnsitz sind, melden Sie die Waren unverzüglich bei dem Hauptzollamt an, das für den Ort Ihres Grenzübertritts zuständig ist. Dort zahlen sie dann auch die entsprechende Verbrauchsteuer.
  • Allgemeine Voraussetzungen:
    • betreffende Waren werden persönlich mitgeführt
    • die Waren sind für den Eigenbedarf bestimmt
    • die Waren sind nicht zu gewerblichen Zwecken bestimmt
    • die Waren wurden im steuerrechtlich freien Verkehr eines anderen EU-Mitgliedstaats erworben
    • die Waren dürfen nicht gegen Verbote und Beschränkungen verstoßen
    • die Waren werden nicht aus einem zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebiet mitgebracht

Falls die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, muss das für den Wohnsitz der Person zuständige Hauptzollamt unverzüglich informiert und eine Steuererklärung/Steueranmeldung abgegeben werden.

  • Bei Personen ohne Wohnsitz im Steuergebiet: Das für den Ort des Grenzübertritts zuständige Hauptzollamt muss unverzüglich informiert und eine Steuererklärung/Steueranmeldung abgegeben werden.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesfinanzministerium hat dessen ausführliche Fassung am 12.02.2020 freigegeben.

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

Falls du mit einer Antwort von mir unzufrieden bist, dann klicke bitte oben im Chat-Bildschirm auf das Reset-Symbol (↺) und formuliere deine Frage gerne anders.

Du kannst auch aktiv an meiner Verbesserung mithelfen und dich bei Fragen, Unklarheiten oder Verbesserungsvorschlägen zu Lumi direkt an digitales@heidelberg.de wenden.

Die Privatsphäre und der Schutz personenbezogener Daten sind für uns ausgesprochen wichtig. Für die Beantwortung werden keine personenbezogenen Daten benötigt. Bitte gebe deswegen auch keine sensiblen oder personenbezogenen Daten in den Chat ein.

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Lumi wird kontinuierlich weiterentwickelt

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