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Kündigungsschutz für Schwangere und Mütter

Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung unzulässig. Dies gilt auch vier Monate nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche.

Voraussetzung für den Kündigungsschutz ist, dass dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt ist oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wurde. Wenn Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt erfahren, dass Sie bei Erhalt einer Kündigung bereits schwanger waren, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Die Kündigung ist dann ebenfalls unzulässig.

Eine Kündigung ist nur dann zulässig, wenn das zuständige Regierungspräsidium die Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklärt, zum Beispiel weil eine Weiterbeschäftigung zum Beispiel wegen einer Betriebsstilllegung nicht möglich ist. Hier muss Ihr Arbeitgeber vor der Kündigung einen Antrag stellen. In diesem Verfahren erhalten Sie die Gelegenheit zur Stellungnahme und Sie erhalten den abschließenden Bescheid.

Bei befristeten Arbeitsverträgen kann sich der Arbeitgeber auf die Befristung berufen. Nach Ablauf der Frist ist daher keine Kündigung erforderlich und damit auch kein Kündigungsschutz vorhanden.

Rechtsgrundlage

Mutterschutzgesetz (MuSchG):

  • § 17 Kündigungsverbot

Freigabevermerk

24.06.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Info

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Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
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