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Hochwasser- und Geogefahren

Hochwassergefahren

In einer von Hochwasser bedrohten Wohnlage können Sie selbst durch gezielte Vorsorge zur Schadensbegrenzung beitragen. Dies betrifft beispielsweise Vorbereitungen wie:

  • Abdichtung von Hauseingängen und Fenstern (zum Beispiel durch wasserfeste Bretter oder Sperrholzplatten)
  • Sicherung von Heizöltanks gegen Aufschwimmen
  • Auslagerung von Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen in gefährdeten Räumen
  • Planung der Evakuierung.

Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im Kapitel "Hochwasser" der Lebenslage "Umwelt und Naturgefahren", in den Leistungsbeschreibungen "Hochwasservorhersage abrufen“ und „Hochwassergefahrenkarten nutzen" sowie auf dem Hochwasserportal Baden-Württemberg.

Tipp: In dem Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe finden Sie Anregungen, wie Sie sich auf Hochwasser vorbereiten können und was Sie nach einem Hochwasser beachten müssen. In den Hochwassergefahrenkarten ist ersichtlich, ob und in welchem Ausmaß Häuser, Wohnungen und Industriestandorte von Hochwasser betroffen sein können. Die Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg bietet Ihnen im Fall von steigenden Pegeln von Flüssen und vom Bodensee immer aktuelle Wasserstands-, Abfluss- und Niederschlagsdaten sowie Hochwasservorhersagen und -warnungen. Nutzen Sie für individualisierte Hochwasserwarnungen ebenfalls die einschlägigen Warn-Apps wie "Meine Pegel", "NINA" oder "KatWarn".

Geogefahren

In Baden-Württemberg sind viele Bereiche potenziell von Geogefahren betroffen. Zu den Geogefahren zählen zum Beispiel gravitative Massenbewegungen (Fels-, Bergstürze, Erdrutsche, Murgänge und so weiter) oder auch spontan auftretende Verkarstungsstrukturen wie Erdfälle. Diese stellen eine Gefahr für Leib und Leben dar und können hohe Schäden an Gebäuden, Straßen und anderen Infrastruktureinrichtungen wie beispielsweise Strom-, Gas- oder Wasserversorgungsleitungen verursachen.

Gravitative Massenbewegungen entstehen in Gebieten mit ausreichender Reliefenergie und können durch Extremwetterlagen wie Starkregen, langanhaltende und ergiebige Niederschläge, Hochwasser, aber auch Erdbeben oder menschliche Eingriffe ausgelöst werden. Verkarstungsstrukturen bilden sich vor allem im Verbreitungsbereich von sulfathaltigen Gesteinen oder von Karbonatgesteinen.

Erfahrungen zeigen, dass Ereignisse häufig dort auftreten, wo in der Vergangenheit bereits Vergleichbares geschehen ist. Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) im Regierungspräsidium Freiburg gibt daher für ganz Baden-Württemberg die Ingenieurgeologische Gefahrenhinweiskarte heraus. Darin sind beispielsweise Bereiche mit Hinweisen auf vorhandene Rutschungen oder Verkarstungsstrukturen abgegrenzt. Ebenfalls werden darin potenzielle Abrissgebiete für Steinschlag bis Felssturz oder Gebiete mit Verkarstungsgefährdung ausgewiesen.

Den Verkarstungsstrukturen ähnliche Erscheinungsformen können in Arealen mit Altbergbau oder anderen künstlichen Hohlräumen entstehen. Gebiete mit bekanntem Altbergbau sowie sonstiger Althohlräume können im Informationsportal RISBinBW des LGRB abgerufen werden.

In Gebieten mit bekannten Gefährdungen durch Geogefahren können Sie selbst durch gezielte Vorsorgemaßnahmen das Eintreten von schadhaften Ereignissen verhindern beziehungsweise deren Auswirkungen und auftretende Schäden abmildern. Zum Beispiel indem derartige Gefährdungsbereiche bei einer Bebauung gemieden werden oder die Bauweise an die vorhandene Gefährdung angepasst wird. Sollte dies nicht möglich sein, hilft als erster Schritt meist eine aufmerksame Beobachtung und regelmäßige Kontrolle von potenziellen Gefahrenbereichen. Eine Dokumentation des Ausgangszustands sowie möglicher Veränderungen mittels Fotos und anderer Aufzeichnungen tragen zu einer objektiven Erfassung einer Gefährdungslage bei.

Nicht jede Geogefahr läuft gleich ab und kann mit einer einheitlichen Vorgehensweise pauschal begegnet werden. Häufig erfordert dies eine individuelle Betrachtung der Rahmenbedingungen und auf die Gefährdungslage abgestimmte Schutzmaßnahmen. In Zweifelsfällen sollten daher grundsätzlich Spezialisten wie private Sachverständige für Ingenieurgeologie oder Geotechnik hinzugezogen werden.

Bei konkreten Hinweisen auf drohende Gefahren bringen Sie sich selbst und andere Personen in Sicherheit und wählen Sie den Notruf 112. Die zuständige Integrierte Leitstelle alarmiert die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst und unterstützt die Einsatzleitung vor Ort bei der Benachrichtigung anderer Stellen und Fachbehörden wie zum Beispiel des Fachbereichs Landesingenieurgeologie des LGRB.

Vertiefende Informationen

keine

Rechtsgrundlage

keine

Zugehörige Leistungen

Freigabevermerk

06.07.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg und Regierungspräsidium Freiburg

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