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Leistungen

Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz - Abrechnung beantragen

Kein Arbeitgeber darf Jugendliche ohne eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung beschäftigen.

Vor dem Eintritt ins Berufsleben müssen Jugendliche sich daher von einem Arzt oder einer Ärztin gründlich auf ihren Gesundheitszustand untersuchen lassen. Die Untersuchung soll gewährleisten, dass die Jugendlichen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, denen sie gesundheitlich oder entwicklungsmäßig nicht gewachsen sind.

Ein Jahr nach Beginn der Arbeit muss eine Nachuntersuchung stattfinden, damit eventuelle Auswirkungen der Beschäftigung auf die Gesundheit und die Entwicklung der Jugendlichen festgestellt werden können.

Zuständige Stelle

Das Regierungspräsidium Tübingen

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie haben eine ärztliche Approbation in Deutschland und die zu untersuchende Person

  • möchte eine Ausbildung oder Vollzeitbeschäftigung beginnen oder hat sie bereits begonnen,
  • ist zum Zeitpunkt der Untersuchung noch nicht 18 Jahre alt und
  • hat den Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg oder möchte als EU-Bürger hier arbeiten.

Verfahrensablauf

Bevor Sie die Person untersuchen, muss sie Ihnen gegenüber erklären, dass keine Ärztin oder kein Arzt eine solche Untersuchung bisher durchgeführt hat.

Erst nachdem Sie die Untersuchung durchgeführt haben, beantragen Sie die Abrechnung online. Nutzen Sie dafür den Onlineantrag.

Befüllen Sie die Felder mit den erforderlichen Daten. Nach dem Absenden wird eine Zusammenfassung Ihrer Eingaben und der Verwendungszweck, unter dem die Vergütung erfolgt, an Ihr Postfach geschickt.

Sie bekommen anschließend die Kosten erstattet.

Fristen

Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

Bis zu 4 Wochen

Hinweise

Weitere Informationen, insbesondere zu

  • freiwilligen Nachuntersuchungen
  • außerordentlichen Nachuntersuchungen auf ärztliche Anordnung und
  • Ergänzungsuntersuchungen

und das Bestellformular für die Untersuchungsbögen

finden Sie im Merkblatt Informationen für die Abrechnung der Untersuchungen von Jugendlichen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Freigabevermerk

06.05.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Info

Hallo liebe Nutzerin, hallo lieber Nutzer. Ich bin Lumi. Ich helfe dir gerne bei Fragen rund um unsere schöne Stadt Heidelberg weiter.

Ich bin eine sogenannte generative künstliche Intelligenz und arbeite mit einer Technologie namens ‚Large Language Model', kurz (LLM). Das bedeutet, dass ich auf der Grundlage einer Vielzahl von Daten und Informationen vortrainiert wurde und Antworten generieren kann.

Trotzdem kann es passieren, dass meine Antworten manchmal fehlerhaft und nicht perfekt sind. Das kann die folgenden Gründe als Ursache haben:

  1. Technische Limitierung: Obwohl ich eine neuartige Technologie bin, kann ich nicht immer die beste Antwort geben, weshalb ich auch noch regelmäßig optimiert werde.
  2. Kontextverständnis: Für eine gute und passende Antwort greife ich für mein Verständnis Ihrer Frage auf vorhandene Daten und ein Sprachmodell (LLM) zurück. Unsere Sprache ist komplex und vielschichtig, weshalb ich nicht immer den Kontext einer Frage richtig interpretiere.
  3. Aktualität: Ich bin als textgenerierendes System sehr gesprächig, aber manchmal fehlen mir tagesaktuelle Daten oder Informationen z.B. zu den neuesten Pressemitteilungen.
  4. Halluzination durch Informationslücke: Es kann vorkommen, dass ich Antworten generiere, die erfunden oder ‚halluziniert' sind. Das liegt daran, dass ich auf Basis von Wahrscheinlichkeiten eine Antwort ausgebe und nicht immer über die aktuellen und passendsten Informationen für Ihre Frage verfüge.

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Du kannst auch aktiv an meiner Verbesserung mithelfen und dich bei Fragen, Unklarheiten oder Verbesserungsvorschlägen zu Lumi direkt an digitales@heidelberg.de wenden.

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