Sie wollen ein Gewerbe anmelden oder haben eine Frage zum Kindergeld oder Ihrer Rente? Hier finden Sie die passenden Informationen.
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Barrierefrei ins Amt
Mit dem Wegweiser www.heidelberg.huerdenlos.de finden Sie Hinweise zur barrierefreien Zugänglichkeit der Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg.
Sozialhilfe Einmalige Beihilfen
Sie können einmalige Leistungen für
- Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
- Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
- mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
nach dem SGB XII beantragen, soweit Ihr Familieneinkommen und Vermögen hierfür nicht ausreichen und Sie dem Grunde nach keine Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II erhalten können.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Amt für Soziales und Senioren gerne zur Verfügung.
Für erwerbsfähige Personen besteht vorrangig ein Anspruch auf die oben genannten Leistungen nach dem SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenter Heidelberg.